Rechtsprechung
SG Aachen, 08.04.2005 - S 9 U 35/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der arbeitstechnischen Voraussetzungen einer Berufskrankheit der Lendenwirbelsäule für die Anerkennung und Entschädigung; Ursächlicher Zusammenhang zwischen der Arbeitsbelastung und einer bandscheibenbedingten Erkrankung als weitere Voraussetzung für eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 08.04.2005 - S 9 U 35/04
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 104/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- SG Aachen, 27.01.2005 - S 9 U 88/03
Zur Anerkennung einer LWS-Erkrankung als Berufskrankheit
Auszug aus SG Aachen, 08.04.2005 - S 9 U 35/04
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. u. a. Urteil vom 30.10.2003, S 9 U 27/02; Urteil vom 27.01.2005, S 9 U 88/03; im Anschluss an LSG NRW, Urteil vom 03.02.2003, L 17 U 249/02) sprechen für eine beruflich bedingte Verursachung bandscheibenbedingter LWS-Erkrankungen ein belastungskonformes Schadensbild mit von unten nach oben abnehmendem Schaden und ein Auftreten der Beschwerden nach einer beruflichen Belastung von mehr als 10 Jahren sowie eine plausible zeitliche Korrelation der Entwicklung des Schadensbildes mit den gesicherten beruflichen Belastungen und eindeutig altersvorauseilender Verschleiß.Die Kammer hat schon in früheren Entscheidungen unter Bezug auf T (Urteil vom 27.01.2005, S 9 U 88/03) die Auffassung vertreten, dass die nicht belastungskonforme Schadensvereteilung in der Lendenwirbelsäule zwar ein wichtiges Indiz gegen den Kausalzusammenhang darstellt, aber kein Ausschlusskriterium ist.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2003 - L 17 U 249/02
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung einer …
Auszug aus SG Aachen, 08.04.2005 - S 9 U 35/04
Es muss demnach ein der Bk entsprechendes Krankheitsbild vorliegen und dieses muss im Sinne der unfallrechtlichen Kausalitätslehre wesentlich ursächlich oder mitursächlich auf die belastende berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden können, wobei hinsichtlich des Kausalzusammenhangs eine hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht jedoch die bloße Möglichkeit - ausreichend ist (haftungsausfüllende Kausalität - vgl. zum Vorstehenden insgesamt Landessozialgericht - LSG - NRW, Urteil vom 03.02.2003, L 17 U 249/02 m. w. N.).Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. u. a. Urteil vom 30.10.2003, S 9 U 27/02; Urteil vom 27.01.2005, S 9 U 88/03; im Anschluss an LSG NRW, Urteil vom 03.02.2003, L 17 U 249/02) sprechen für eine beruflich bedingte Verursachung bandscheibenbedingter LWS-Erkrankungen ein belastungskonformes Schadensbild mit von unten nach oben abnehmendem Schaden und ein Auftreten der Beschwerden nach einer beruflichen Belastung von mehr als 10 Jahren sowie eine plausible zeitliche Korrelation der Entwicklung des Schadensbildes mit den gesicherten beruflichen Belastungen und eindeutig altersvorauseilender Verschleiß.
- BSG, 19.08.2003 - B 2 U 1/02 R
Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzungen - BKV Anl Nr 2108 - …
Auszug aus SG Aachen, 08.04.2005 - S 9 U 35/04
Im Übrigen hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 19.08.2003, B 2 U 1/02 R) zu der Belastungsberechnung der Beklagten nach dem Mainz-Dortmunder-Dosismodell bereits ausgeführt, dass die Lebensbelastungsdosis von 25 MNh keinen anspruchsausschließenden Grenzwert darstelle, sondern dass lediglich bei einem Unterschreiten dieses Grenzwerts um die Hälfte keine medizinische Einzelfallbetrachtung mehr erforderlich sei, woraus im Umkehrschluss gefolgert werden kann, dass bei entsprechender Indizienlage auch bei entsprechend niedrigeren Belastungen eine Anerkennung einer Bk Nr. 2108 in Frage kommen kann. - SG Aachen, 30.10.2003 - S 9 U 27/02
Keine Anerkennung einer Berufskrankheit (BK 2108/2109) - arbeitstechnische …
Auszug aus SG Aachen, 08.04.2005 - S 9 U 35/04
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. u. a. Urteil vom 30.10.2003, S 9 U 27/02; Urteil vom 27.01.2005, S 9 U 88/03; im Anschluss an LSG NRW, Urteil vom 03.02.2003, L 17 U 249/02) sprechen für eine beruflich bedingte Verursachung bandscheibenbedingter LWS-Erkrankungen ein belastungskonformes Schadensbild mit von unten nach oben abnehmendem Schaden und ein Auftreten der Beschwerden nach einer beruflichen Belastung von mehr als 10 Jahren sowie eine plausible zeitliche Korrelation der Entwicklung des Schadensbildes mit den gesicherten beruflichen Belastungen und eindeutig altersvorauseilender Verschleiß.